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Kassenleistung und Zusatzversicherung verständlich erklärt
Gut informiert entscheiden
Hier findest du allgemeine Informationen rund um Kassenleistungen, mögliche Erstattungen, Präventionskurse und ergänzende Absicherungen im Gesundheitsbereich.
Viele Kundinnen und Kunden fragen sich vor einer Buchung:
- Was zahlt meine Krankenkasse?
- Kann ein Kurs bezuschusst werden?
- Gibt es private Zusatzversicherungen, die bestimmte Gesundheitsleistungen ergänzen?
Diese Seite soll dir eine erste Orientierung geben.
Sie ersetzt keine Beratung durch deine Krankenkasse, deine Versicherung oder eine dafür zugelassene Fachperson.
Kassenleistungen & Erstattung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen viele Leistungen direkt.
Zusätzlich können Krankenkassen eigene Angebote haben, zum Beispiel Satzungsleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife oder Zuschüsse zu bestimmten Gesundheits- und Präventionsangeboten.
Da sich die Leistungen je nach Krankenkasse unterscheiden können, solltest du eine mögliche Erstattung immer vorab direkt mit deiner Krankenkasse klären.
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Kassenleistungen & Erstattung
Kassenleistungen & Erstattung
Präventionskurse & Krankenkasse
Kurse aus den Bereichen Entspannung, Stressbewältigung oder Bewegung können unter bestimmten Voraussetzungen von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Das kann zum Beispiel für zertifizierte Präventionskurse wie Qigong, Autogenes Training oder andere anerkannte Kursangebote gelten.
Entscheidend ist immer, ob der jeweilige Kurs die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllt.
Die Höhe und Art der Erstattung kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.
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Präventionskurse & Krankenkasse
Präventionskurse & Krankenkasse
Gesundheits-Zusatzversicherungen verständlich erklärt
Private Krankenzusatzversicherungen können gesetzliche Leistungen ergänzen.
Je nach Tarif kann es zum Beispiel um Bereiche wie Zahn, Krankenhaus, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen gehen.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt immer vom jeweiligen Vertrag, den Tarifbedingungen und deiner persönlichen Situation ab.
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Zusatzversicherungen verständlich erklärt
Zusatzversicherungen verständlich erklärt
Vergleichsmöglichkeiten
Externe Vergleichsangebote können eine erste Orientierung bieten, wenn du dich allgemein über Krankenzusatzversicherungen informieren möchtest.
Die WaizmannTabelle kann zum Beispiel eine Orientierung bei bestimmten Krankenzusatzversicherungen geben.
Sie ist ein externer Anbieter. Über diese Praxis findet keine Versicherungsvermittlung und keine individuelle Tarifberatung statt.
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Vergleichsmöglichkeiten & externe Hinweise
Vergleichsmöglichkeiten & externe Hinweise
Häufige Fragen
Hier findest du kurze Antworten auf typische Fragen:
- Muss ich vor einer Massage bei meiner Krankenkasse nachfragen?
- Können Qigong oder Entspannungskurse bezuschusst werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und privater Zusatzversicherung?
- Wer entscheidet, ob eine Leistung übernommen wird?
- Was sollte ich mir vor der Buchung schriftlich bestätigen lassen?
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Häufige Fragen zu Kasse & Erstattung
Häufige Fragen zu Kasse & Erstattung
Wichtiger Hinweis
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Es findet keine Versicherungsvermittlung, keine individuelle Tarifberatung und keine Prüfung bestehender Versicherungsverträge statt.
Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet ausschließlich deine gesetzliche Krankenkasse oder private Versicherung. Maßgeblich sind die Satzung deiner Krankenkasse beziehungsweise die Bedingungen deines Versicherungsvertrags.
Bitte kläre eine mögliche Erstattung immer vor der Buchung direkt mit deiner Krankenkasse oder Versicherung.
Quellen & weiterführende Informationen
Für allgemeine Informationen zu gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzleistungen, Wahltarifen und Bonusprogrammen kannst du die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums nutzen.
Informationen zu Präventionskursen und zur Zertifizierung findest du beim GKV-Spitzenverband und bei der Zentralen Prüfstelle Prävention.
Bei Fragen zu Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung gelten die Vorgaben nach § 34d Gewerbeordnung. Zuständig sind unter anderem die Industrie- und Handelskammern.